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Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzesantrag im Bundestag eingebracht. Darin fordert die Partei eine Senkung der Nachzahlungszinsen sowie für die Zukunft des Festlegung eines Referenzzinssatzes, der letztlich einen flexiblen Zinssatz in abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau ermöglicht. (BT-Drucks. 19/2579

Der BFH hatte vor kurzem in einem Beschluss erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes  von 6% geäußert, da dieser nicht der “wirtschaftlichen Realität entspräche.

Nach Auffassung der FDP macht der BFH-Beschluss deutlich, “dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von sechs Prozent im Jahr in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler” sei. Folglich sei eine Senkung des Zinssatzes geboten. Zudem wird verlangt, den Zinssatz zukünftig an einen Referenzzinssatz zu koppeln (ähnlich wie es z.B. bei Verzugszinsen der Fall ist), so dass ein variables Zinsniveau in Abhängigkeit von Marktgegebenheiten erzielt wird.

Weiterhin strebt die Fraktion mit ihrem Gesetzesantrag auch noch eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von erhaltenen und gezahlten Zinsen auf Steuer an. Zinsen auf Steuernachzahlung sind nach gegenwärtigem Recht nicht steuerliche abziehbar (jedenfalls im privaten Bereich), erhalten Zinsen auf Erstattungen sind allerdings in jedem Fall steuerpflichtig Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier möchte die Partei eine Gleichbehandlung erreichen.

Quellehib – heute im bundestag Nr. 388 (il)