Nach intensiven Beratungen haben sich Bund am recht zügig auf Änderungen am Klimapaket geeinigt. Damit wird aus dem mehr oder weniger halbherzigen “Klimapäckchen” der Bundesregierung insbesondere durch die Änderungen beim CO2-Preis wohl doch noch ein wirkungsvolles Klimapaket. 

Verteilung der finanziellen Belastungen zwischen Bund und Ländern

Die Länder sollen ab 2021 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteueranteile erhalten. Damit werden die Mindereinnahmen aus der ermäßigten Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten ausgeglichen. Mit einer gemeinsamen Überprüfung ermitteln Bund und Länder, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Entschädigung erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 ausgleichen.

Pendlerpauschale

Die bisher schon beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 bleibt bestehen. Das gilt auch für die Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zusätzlich wird nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses die Pendlerpauschale in den Jahren 2024 bis 202ab dem 21. Entfernungskilometer auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöhen.

Gebäudesanierung

Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor. Demnach sollen auch Kosten für Energieberater zukünftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten und somit förderfähig sein.

Windkraftanlagen fördern

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss soll das Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen entfallen. Vielmehr bittet der Vermittlungsausschuss darum, durch geeignete Maßnahmen eine größere Akzeptanz für Windkraftanlagen herzustellen. Vorrangig sollten auch Kommunen und Bürger an den Erträgen solcher Anlagen beteiligt werden.

Höherer CO2-Preis

Die politisch wohl weitreichendste Veränderung gab es beim CO2-Preis: Statt der vom Bundestag beschlossenen 10 € pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 € betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 € im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 sollte ein Mindestpreis von 55,00 EUR und Höchstpreis von 65,00 EUR gelten.

Senkung der Strompreise

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Emissionshandel sollen zweckgebunden zur Senkung des Strompreises verwendet werden, nämlich durch Senkung der EEG-Umlage. Ab Januar 2024 sollen die Einnahmen auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Pendlerpauschale dienen.

Über die vorgeschlagenen Änderungen stimmen noch in dieser Woche  Bundestag und Bundesrat ab.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 18.12.2019 (ImA)