Nach Beobachtung vieler Berater und Verwalter in Insolvenzangelegenheiten nehmen die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung durchaus zu.

Nun hat das AG Göttingen als Insolvenzgericht einen Antrag in einer sog. Bagatellesache zurückgewiesen. Im entschiedenen Fall ging es um einen “vergessenen Kleingläubiger”.Näheres dazu berichtet Insolvenz News & Beratung.

Der Verfasser weist zurecht darauf hin, dass dies kein Grund sein kann, bei der Insolvenzantragstellung, insbesondere bei der Erstellung des Gläubigerverzeichnisses nachlässig zu arbeiten.