Die Bundesregierung hat am 12.06. das zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpft und vor allem die Binnennachfrage gestärkt werden.

Wesentlicher Inhalt 

  • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom  bis zum  von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt,
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben,
  • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt,
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 € auf 4.008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben,

Umsatzsteuersenkung als Konjunkturmotor

Vor allem von der Senkung der Steuersätze bei der Umsatzsteuer verspricht sich die Bundesregierung einer Stärkung der Binnennachfrage für alle Branchen. Wegen der Kurzfristigkeit wird die Umsetzung allerdings erhebliche Einführungsschwierigkeiten und bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Berater mit sich bringen.