Verluste aus GmbH-Beteiligung
vorläufig wieder voller Verlustabzug

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Nichtanwendungserlass wieder aufgehoben. Nachdem der BFH entschieden hatte, dass ein GmbH-Gesellschafter seinen Verlust aus einer GmbH-Beteiligung in vollem Umfang geltend machen könne, wenn er aus der Beteiligung zuvor keine Einnahmen erzielt habe, hatte das BMF dieses Urteil für die Finanzämter für nicht anwendbar erklärt.

Jetzt hat das BMF mit Erlass vom 28.6.2010 diesen Nichtanwendungserlass wieder zurückgenommen.

Hintergrund ist, dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eine neue gesetzliche Regelung beasichtigt ist, die der vom vom BFH vertretenen Auffassung einen Riegel vorschiebt. Danach würden solche Verluste nur noch im Rahmen des sog. Teilabzugs mit 40% anerkannt werden können. Das bedeutet aber im Ergebnis, dass sich Steuerpflichtige, die ihre GmbH-Beteiligung durch ein Insolvenzverfahren oder eine Liquidation verloren haben, weiterhin auf das BFH-Urteil vom 28.06.2009 berufen und so den vollen Verlustabzug erhalten können, solange die Neuregelung nicht in Kraft tritt.

Das Jahressteuergesetz 2010 soll nach jetziger Planung am 29.10.2010 im Bundestag die 2.und 3. Lesung erfahren und dann am 26.11.2010 im Bundesrat beraten und verabschiedet werden.