Mogelpackung im Sparhaushalt: Fiskusvorrecht kommt zurück
Mogelpackung im Sparhaushalt: Das Fiskusvorrecht kommt mit falschen Argumenten zurück!

Im Rahmen ihrer Beschlüsse zum sog. Sparhaushalt hat die Bundesregierung auch vorgesehen, ab 2011 das sog. Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren wieder einzuführen. Damit soll der Rechtszustand, wie er vor 1999 galt wieder hergestellt werden. Die Regierung rechnet daraus mit Mehreinnahmen von 500 Mio. € pro Jahr. Das geht aus heutigen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen  (BMF) hervor.

Geradezu haarsträubend ist die Begründung dafür, wie sie das BMF in den “Eckpfeilern für die Zukunft” formuliert. So heisst es dort: 

“… Des Weiteren werden wir das sogenannte Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren, das bis 1999 Geltung hatte, wieder einführen. Wir stellen damit die öffentliche Hand anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleich. Die Regelung aus dem Jahr 1999 hatte in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung von Banken geführt. …”

Daran sind mindestens zwei Dinge grundlegend falsch:
1. Die Banken werden im Regelfall in Insolvenzverfahren besser gestellt, weil sie gesicherte Forderungen haben, die über die sog. Absonderungsrechte außerhalb der Verteilungsrangfolge der Insolvenzordnung abgewickelt werden. Das heißt also: eine Wieder-Einführung des Fiskusvorrechts ändert daran gar nichts, weil es nicht in die Absonderungsrechte eingreifen kann.

2. Bisher gilt: alle ungesicherten Gläubiger, das sind in der Regel Lieferanten, andere Geschäftspartner, Arbeitnehmer und auch das Finanzamt werden mit dem gleichen Anteil bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt. Wenn das Fiskusprivileg wieder eingeführt wird, bedeutet dies also: Steuerschulden werden vor denjenigen aus Lieferungen und Leistungen, also den Forderungen von Unternehmern und Mitarbeitern befriedigt. Von einer Gleichstellung mit anderen Gläubigern kann also keine Rede sein, im Gegenteil: es geht um ein Vorrecht des Fiskus zu Lasten derjenigen, die im wirtschaftlichen Verkehr das unternehmerische Risiko tragen und im Regel von einer Insolvenz selbst individuell und existenziell betroffen sind.

Die Begründung ist also eine echte Mogelpackung: Es geht vermutlich darum, das schon bei Einführung der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 sehr ungeliebte Zurücktreten des Finanzamtes in die Reihe der anderen Gläubiger wieder zu kassieren. Dabei bietet das allgemeine Banken-Bashing gegenwärtig einen guten Anlass.