Das Bundesfinanzministerium hat die Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassensysteme verlängert (BMF-Schreiben vom 06.11.2019).

Nunmehr müssen solche Kassensysteme oder Registrierkassen, die noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, erst bis zum 30.09.2020  nachgerüstet werden (§ 146a AO). Bisher war diese Nachrüstung schon bis zum 31.12.2019 vorzunehmen. Das BMW weist zwar daraufhin, dass weiterhin die technischen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen sind, allerdings werden spätere Nachrüstungen bis zum 30.09.2019 nicht beanstandet.

Aufschub gibt es auch bei der Meldung solcher System, die an das Finanzamt erfolgen muss (§ 146a Abs. 4 AO). Demnach kann von der Meldung abgesehen werden, bis die Finanzverwaltung hierzu eine technische Übermittlungsmöglichkeit in Form einer Online-Meldung geschaffen hat.

Das BMF-Schreiben kann auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.