Der VID Verband deutscher Insovlenzverwalter hat sich in einer Pressemitteilung vom 08.06.2010 klar gegen die Wiedereinführung des Fiskuvorrechts ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte diesen Plan nach ihrer sog. Sparklausur am 6./7.6. 2010 veröffentlicht. In diesem Blog wurde schon darüber berichtet. 

Mit der Wiedereinführung des Fiskusprivilegs verabschiede sich die Bunderegierung von einem zentralen Grundstz des Insolvenzrechts, der Gleichbehandlung aller Gläubiger, so der VID. Damit verschlechterten sich die Sanierungschancen für an sich gesunde Unternehmen, für die das Insolvenzrecht ein Sanierungsinstrumentarium bereitstelle.   

Scharf wendet sich der VDI auch gegen die Begründung für das Regierungsvorhaben, und bestätigt die Position, die bereits hier vertreten wurde: Die Wiedereinführung des Fiskusvorrechts ist das Gegenteil von Gläubigergleichbehandlung und hat mit einer angeblichen Privilegierung von Banken im Insolvenzverfahren überhaupt nichts zu tun und somit darauf auch überhaupt keinen Einfluss.