Das Ministerium der Finanzen hat die nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Anträgen auf Stundung von Steuern und  auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere steuerliche Maßnahmen prüft das Ministerium gegewärtig nach eigenen Angaben mit Hochdruck.

Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/information/corona