Vortragsabend zum Datenschutzrecht 22.03.2018

clause-684509_640Bereits jetzt vormerken:

am 22.03.2018 veranstalten wir in unseren Kanzleiräumen in Lippstadt, Erwitter Str. 159, gemeinsam mit dem BVMW Bundesverband Mittelständische Wirtschaft einen Themenabend zum neuen Datenschutzrecht. Experten werden Sie über das neue Recht informieren und Handlungsbedarf aufzeigen.

Wir nehmen gerne schon jetzt Vorab-Anmeldungen an. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an mail@befeldt.com, wenn Sie interessiert sind.

 


Umzug des Büros in Paderborn

Unser Büro in Paderborn  (Abt. Insolvenzsteuerrecht) zieht am 23.05. und 24.05.2017 um. Deswegen kann die Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Bitte rufen Sie  unser Büro in Lippstadt an:  02941/92259-0 oder kontaktieren uns per E-Mail. Vielen Dank.


Fabian Fritzsche: Präsident Trump als Gefahr für die Weltwirtschaft — Der andere Blick auf Boom und Krisen

Lange Zeit sah es im US-Präsidentschaftswahlkampf nach einem sicheren Sieg für Hilary Clinton aus. Lediglich um den Nominierungsparteitag der Republikaner herum konnte Trump in den Umfragen deutlich zulegen und lag kurzzeitig vor Clinton. Seitdem sich die Gerüchte um ihre Gesundheit aber nicht mehr als komplett haltlos herausgestellt haben, schrumpft der Vorsprung nicht nur, in einigen […]

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Insolvenzrecht | Insolvenzantragspflicht wird für Hochwasser-Opfer ausgesetzt

wegen Insolvenz geschlossenWeil es im täglichen Dschungel der Gesetzesänderungen und Urteile auch in der Öffentlichkeit völlig untergegangen ist, hier nochmal ein Hinweis auf einen Beschluss aus Juli 2016:

"Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt."

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 08.07.2016 zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll  im  Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat online, BR-Drucks. 343/16 (Sc)


Thomas Fricke: Angst macht Krise — Der andere Blick auf Boom und Krisen

Inflation, Eurokrise – in Deutschland jagt seit Jahren ein Sorgen-Hype den nächsten. Dabei erweist sich die Angst oft als Irrtum. Wir brauchen einen Weisen-Rat für reale Risiken.

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FG Münster: Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung durch den Insolvenzverwalter

Normen: EStG § 26AO § 34InsO § 80

clause-684509_6401. Ist die Insolvenzmasse betroffen, sind die steuerlichen Rechte und Pflichten des Schuldners vom Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wahrzunehmen (§ 34 III AO). Zu den betreffenden Rechten gehört unter anderem das Veranlagungswahlrecht nach § 26 II EStG, bei dem es sich nach gefestigter Rechtsprechung nicht um ein höchstpersönliches, sondern um ein vermögensbezogenes und damit der Insolvenzmasse zuzuordnendes Recht handelt.

2. Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist somit befugt, gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen und mit dem Einspruch das auf ihn übergegangene Veranlagungswahlrecht auszuüben. (Leitsätze der Redaktion)

FG Münster, Urteil vom 21.04.2016 - 2 K 2410/14 E

ANMERKUNG: 

Die Frage des Veranlagungswahlrechtes spielt im Insolvenzverfahren immer dann eine Rolle, wenn der Verwalter durch die Ausübung des Rechtes Steuererstattungen für die Masse realisieren  und/oder bestehende hsmöglichkeiten nutzen kann. Das FG hat mit diesem Urteil  die bereits gefestigte Rechtsprechung des BFH bestätigt, dass dieses Veranlagungswahlrecht keinesfalls nur eine persönliches Recht des Steuerpflichtigen und Insolvenzschuldners ist, sondern vielmehr als ein Recht, dessen Ausübung  Auswirkungen auf die Höhe der Insolvenymasse hat, auch der dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Verwalters bzw. ausdrücklich auch des Treuhänders unterliegt.

Es empfiehlt sich also, in solchen Fällen ggf. eine Absprache mit dem Verwalter über die Ausübung des Wahlrechtes zu treffen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies gilt vor allem für den nicht im Insolvenzverfahren befindlichen Ehepartner des Insolvenzschuldners.


Erbschaftssteuerreform: Kommt der Vermittlungsausschuss?

 

ESUG - Reform des Insolvenzrechts
Kommen die Pläne der Bundesregierung durch die Länderkammer?

NRW Finanzminister Walter-Borjans teilte beim Westfälisch-Lippischen Kammertag am 28.06.2016 in Münster mit, dass der Bundesrat in einer Sondersitzung über die Einberufung des Vermittlungsausschusses beraten will.

Borjans selbst äußerte erneut verfassungsrechtliche Bedenken gegen den vom Bundestag am 24.06.2016 verabschiedeten Kompromiss der Erbschaftsteuerreform. Lesen Sie hierzu auch die Meldung des FinMin NRW vom 22.06.2016.

Quelle: u.a. FinMin NRW online (il); NWB Datenbank


Steuern -Demokratie hat ihren Preis

Video von arte.tv: Steuern, ihre Bedeutung für die Demokratie, ihr Missbrauch durch herrschende Eliten und das Ausplündern der kleinen Leute:

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=9RHVLUslAcM]