Steuerliche Erleichterungen wegen gestiegener Energiepreise

Die Finanzämter können solchen Personen und Unternehmen, die von den gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind, steuerliche Erleichterungen gewähren.

Das hat das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass vom 05.10.2022 verfügt (Az. IV A 3 -S 0336/22/10004 : 001). Die Finanzämter können  in Einzelfällen entscheiden, ob die Voraussetzungen für Erleichterungen wie Stundung, Vollstreckungaufschub, Herabsetzung von Vorauszahlungenu,ä, vorliegen und sollen dabei keine  strengen Anforderungen an den Nachweis stellen. In solchen Fällen können auch Stundungszinsen erlassen werden. Allerdings muss erläutert werden, dass eine besonders starke Betroffenheit von den Energeipreissteigerungen vorliegt. Die Finanzämter sind angehalten schnell und "unbürokratisch" zu entscheiden.

QUELLE: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-10-05-ukraine-finanzaemter-handlungsspielraum.pdf?__blob=publicationFile&v=3