Insolvenz, Überschuldung, Fortführungsprognose, Fortbestehensprognose, Insolvenzberatung, Hartmut Befeldt, Steuerberater LippstadtAm 27.02.2015 hat die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vorgelegt.

Hintergrund: Bereits mit Kabinettbeschluss v. 11.12.2014 hatte die Bundesregierung Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen (veröffentlicht auf der Homepage des BMWi). Damit sollen der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und Impulse für Wachstum und Investitionen gesetzt werden.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sollen (mal wieder)  einzelne Maßnahmen der Eckpunkte zum Bürokratieabbau kurzfristig umgesetzt werden und schnelle und spürbare Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft bewirken.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§ 241a Satz 1 HGB, § 141 Absatz 1 Satz 1 AO),
  • Erleichterungen im Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 39f EStG),
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte (§ 40a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG),
  • Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete (§ 51a Absatz 2c Nummer 3 Satz 9 EStG),
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach dem Umweltstatistikgesetz,
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik (§ 30 Absatz 4 Satz 1 der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung),
  • Vereinfachung und Reduzierung der Berichtspflichten für das Biogasmonitoring (§ 35 Absatz 1 Nummer 7 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 37 der Gasnetzzugangsverordnung).

Mit der Umsetzung soll bei den meisten Regelungen für den 1.1.2016 zu rechnen sein.

Letzlich ist zu dieser Art von Gesetzgebung immer wieder das Gleiche anzumerken: Der Gesetzgeber schafft Bürokratiemonster wie zuletzt erst wieder das Mindestlohngesetz, deren erheblich negative Auswirkungen er anschließend wieder durch Reparaturgesetze zumindest teilweise ausgleichen muss. Mehr Besonnenheit und handwerklich saubere Arbeit bei den Gesetzesformulierungen wären äußerst hilfreich. Oder um es mit Alfred Herrhausen zu sagen: “Die meiste Zeit geht dadurch verloren, dass wir nicht zu Ende denken.”