Der Referentenentwurf für das Jahresteuergesetz liegt vor und wurde jetzt durch das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht. Hierzu schreibt das BMF: “Im Verlauf des Jahres 2009 hat sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Der Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene steuerrechtliche wie außersteuerrechtliche Maßnahmen.”

Diese Jahressteuergesetze sind gefürchtet, weil sie im Kern “Reparaturgesetze” sind. Das BMF umschreibt dies mit “fachlich notwendigem Gesetzgebungsbedarf”. In den letzten Jahren hat sich die Praxis verfestigt, Gesetze grundsätzlich in kurzer Vorbereitungszeit als Schnellschüsse in die Welt zu setzen. Häufig sind sie deshalb systematisch schlecht gemacht, unverständlich formuliert oder schlicht in Details nicht durchführbar. Mit dem nächsten Jahresteuergesetz wird dann der “Reparaturbedarf” korrigiert. Das hat zur Folge, dass wir mittlerweile für nahezu jedes Veranlagungsjahr neue Gesetzesversionen erhalten, in denen Details jeweils vom Vor- und Folgejahr abweichen.

Für das Jahressteuergesetzt 2010 sind folgende Punkte geplant:

  • Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs, §§ 22, 23 EStG.
  • Konkretisierung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen: Ausschluss von bestimmten öffentlich geförderten Maßnahmen aus der Steuerermäßigung (Vermeidung von Doppelförderung), § 35a EStG.
  • Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug.
  • Steuerneutrale Behandlung auch bei inländischen Kapitalmaßnahmen.
  • Steuerbarkeit von Transferentschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem nicht im Inland zu einem im Inland ansässigen Verein, §§ 49, 50a, 52 EStG.
  • Anpassungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie im Bereich der Riester-Rente.
  • Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
  • Anpassung der Regelungen zu Übertragungen nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, zur Besteuerung von Versorgungsleistungen, zum Abzug und zur Besteuerung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, §§ 1a, 9a, 10, 22, 52, 93 EStG.
  • Steuerliche Anerkennung der Schadensrückstellungen für inländische Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem ausländischen EU-/EWR-Mitgliedstaat, § 20 KStG.
  • Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen von Versicherungsunternehmen nach § 21 Absatz 2 KStG, § 34 KStG.
  • Diverse Änderungen der Abgabenordnung (u.a. zur Verlagerung der elektronischen Buchführung, Verbesserung der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung).
  • Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht und aktuelle Entwicklungen (z.B. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Einfuhr, § 5 UStG, und durch Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern, § 13b UStG).


Der vollständige Referentenentwurf kann auf den Seiten des  BMF gelesen oder herunter geladen werden : Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2010.