Das Bundesfinanzministerium hat jetzt mitgeteilt, dass am 4. März im Bundesfinanzministerium die konstituierende Sitzung der Gemeindefinanzkommission stattfand. Neben Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie nahmen an der Sitzung Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder teil.

Die Aufgabe der Kommission wird es sein, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. Viele deutsche Kommunen haben Finanzprobleme, die ihre Handlungsspielräume einengen. Dabei spielt einerseits eine wesentliche Rolle, dass Kommunen immer mehr Aufgaben und Kostenlasten durch Bundesgesetzgebung und Landesregierungen zugewiesen bekommen. Andererseits reagiert die wesentliche eigene Einnahmequelle der Gemeinden, die Gewerbesteuer, sehr empfindlich auf konjunkturelle Schwankungen und ist auch ein wichtiges lokales Wettbewerbsinstrument beim Kampf um Neuansiedlungen.  Für die Bürger werden aber solche Schwierigkeiten in den Gemeindefinanzen am ehesten spürbar, weil sie eng mit dem täglichen Leben verbunden sind, mit dem Betrieb von Schwimmbäderm, Kultureinrichtungen, öffentlichem Nahverkehr u.a.  

Die Kommision wird daher sowohl für die Ausgabenseite der Gemeindesfinanzen Vorschläge prüfen, als auch  auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken, der aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastung für die Gewerbetreibenden sein soll. Dabei sind im Gespräch ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.

Die Gemeindefinanzkommission wird sich auch mit der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes und dem Einfluss der EU-Rechtsetzung auf die Kommunen und deren Finanzsituation befassen und dazu Vorschläge erarbeiten und bewerten.

Die Kommission hat vor, ihren Abschlussbericht möglichst noch in diesem Jahr vorzulegen. Hier scheint zumindest eine wichtige strukturelle Baustelle einmal angegangen zu werden. Problematisch ist aber häufig, was nach dem Abschlussbericht dann wirklich politisch noch durchgesetzt werden kann. Man darf gespannt sein.  

Quelle: Bundesfinanzministerium