Steuern -Demokratie hat ihren Preis

Video von arte.tv: Steuern, ihre Bedeutung für die Demokratie, ihr Missbrauch durch herrschende Eliten und das Ausplündern der kleinen Leute:

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=9RHVLUslAcM]


Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Sanierungsgewinns im Planinsolvenzverfahren

BFH entscheidet zum Abzug von SchuldzinsenDas FG Brandburg hat aktuell entschieden:

1. Verbindlichkeiten sind dann nicht – mehr – zu passivieren, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass sie nicht erfüllt werden müssen.

2. Das ist für Verbindlichkeiten, die dem Insolvenzschuldner im Rahmen eines Planinsolvenzverfahrens erlassen werden, bereits vor dem Bilanzstichtag der Fall, wenn noch vor dem Bilanzstichtag Gläubiger und Schuldner dem Erlass zugestimmt haben, das zuständige AG den Insolvenzplan durch Beschluss bestätigt hat und auch die zweiwöchige Notfrist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen diesen Beschluss nach § 253 InsO noch vor dem Bilanzstichtag abgelaufen ist. Der Sanierungsgewinn entsteht in diesem Fall auch dann noch im laufenden Wirtschaftsjahr, wenn erst im folgenden Wirtschaftsjahr der Insolvenzplan formell rechtskräftig und das Insolvenzverfahren vom AG förmlich aufgehoben wird. (QUELLE: FG Berlin-BrandenburgUrteil vom 14.1.2016 − 10 K 10245/14)

 

Das Urteil ist für Bedeutung für den richtigen Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes im Rahmen der Steuererklärungen des Schuldners. Daran knüpfen auch in der Folge die Regelungen zur Stundung und Erlass des Sanierungsgewinnes an. Diese dienen dazu, im Ergebnis eine Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes zu erzielen.


Unsere neue Unternehmenswebsite ist ONLINE

Unter www. befeldt.com ist unsere neue Unternehmenswebsite gerade auf Sendung gegangen. Neben einem neuen Design bietet diese jetzt klar abgegrenzt Informationen zu unsereren Kernkompetenzen: Steuerberatung, Insolvenzberatung und Prozessberatung. Wie freuen uns über jeden Besuch und jedes Feedback.