BFH: Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten | taxnews

taxnews berichtet über eine aktuelles BFH-URteil aus dem Gebiet Umsatzsteuer. Das Urteil hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Behandlung der Strafverteidungskosten im Rahmen der Ertragsteuern. Die Frage, ob es sich um Betriebsausgaben handelt oder nicht, entscheidet sich nämlich daran, ob eine betriebliche Veranlssung hierfür vorliegt. In der Umsatzsteuer geht es hingegen um die Frage, ob "das Unternehmen" oder "der Unternehmer" Empfänger der Leistungen des Strafverteigers ist.

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