Inbsolvenzrecht | Bundestag beschließt Verkürzung der Restschuldbefreiung Stärkung der Gläubigerrechte (hib)

 

Insolvenz, Überschuldung, Fortführungsprognose, Fortbestehensprognose, Insolvenzberatung, Hartmut Befeldt, Steuerberater LippstadtDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (BT-Drucks. 17/11268) vorgelegt.

Das Gesetz ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, „von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können“. Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 553

Weitere aktuelle Informationen zum Gesetzentwurf "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Zu dessen Homepage gelangen Sie hier.