Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten

Der Bundesrat hat  am 27.5.2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14.4.2011 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zuzustimmen. Auf Veranlassung des Bundesrats wurde das Gesetz  um eine Änderung im Umsatzsteuergesetz ergänzt:  Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren)  u.a. auf Mobilfunkgeräte auszuweiten. Die nun beschlossene Neuregelung zum Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten soll bereits zum 1.7.2011 in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat online