PleiteDie Kanzlei BBL hat die Absichten der Regierungskoalition zu Änderungen im Insolvenzrecht sehr komprimiert und informativ zusammengestellt.

Geplant sind demnach Vereinfachungen des Insolvenzplanverfahrens, um dies auch kleineren Unternehmen zugänglich zu machen, die Möglichkeit eines gesetzlich geregelten außergerichtlichen Sanierungsverfahrens, Einflussnahmen von Gläubigern auf die Verwalterauswahl, Verbesserungen der steuerlichen Verlustnutzung und weiteres Feintuning an der Insolvenzordnung.

QUELLE: Einzelansicht: BBL Bernsau Brockdorff Lautenbach & Partner Rechtsanwälte.