Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert auf seinen Internetseiten über die beabsichtigten Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung. Hintergrund ist, dass durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) mit Wirkung ab dem 1.7.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden sollen. Bislang gibt es hierzu erst  einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der zur Zeit noch parlamentarisch beraten wird. Dann erst können Bundestag und Bundesrat über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden. 

Das BMF hat aber schon jetzt  eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung zusammengetragen. Die Wichtigsten wurden in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt.

Zum Frage-Antwort-Katalog des BMF gelangen Sie hier.

Quelle: BMF online