Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin.

Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt.
Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.
Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12.01.2017 (il) / NWB-Datenbank