BEFELDTRestrukturierungsberatung Leistungen

Sanierungskonzepte (IDW S6) und Fortbestehensprognosen

Jeder Unternehmenssanierung muss ein Sanierungskonzept zugrunde liegen. Banken und Gläubiger fordern in der Regel, dass dies nach dem Standard  IDW S6 erstellt wird. Ein solches Sanierungskonzept ist auch Voraussetzung für die Steuerfreiheit eines möglichen Sanierungsgewinnes.

Eine positive Fortbestehensprognose ist regelmäßig Voraussetzung dafür, dass weitere Finanzmittel zur Fortführung des Unternehmens gewährt werden können.

Wir erstellen Sanierungskonzepte für Sie, die auf sorgfältiger Analyse aller Krisenursachen beruhen und daraus abgeleitete Lösungen entwickeln. Im einzelnen erhalten sie dabei

  • Analyse der Unternehmenslage
  • Beschreibung der Unternehmensstrukturen
  • Feststellung des Krisenstadiums
  • Analyse der Krisenursachen
  • Aussagen zur Unternehmensfortführung (Fortbestehensprognose)
  • Entwicklung des Leitbildes des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Überwindung der Krise
  • Mehrjährige Integrierte Unternehmensplanung (Ergebnis-, Liquidität- und Vermögensplanung)

(Mindestinhalt nach IDW S6)

Sanierungsmanagement

Während der Sanierung braucht die Unternehmensführung Unterstützung, weil  Fachkenntnisse in wichtigen Handlungsbereichen nicht vorhanden sind. Bei gerichtlichen Verfahren wie dem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung wird eine insolvenzrechtliche Unterstützung des Sanierungsmanagements  regelmäßig durch die Gerichte gefordert.

Je nach Unternehmensgröße können wir spezialisierte Teams zur Ergänzung  Ihres Sanierungsmanagements zusammenstellen. Dabei ergänzen wir unsere eigenen Tätigkeitsschwerpunkte durch weitere Fachberater z.B. für die Sanierung von Fertigungsabläufen, für die Optimierung von Verwaltungsprozessen, für IT-Organisation oder mit Fachleuten für Beteiligungsmanagement und M&A-Prozesse.

Sanierungsverhandlungen

Außergerichtliche Sanierungen sind immer mit Verhandlungen mit Gläubigern verbunden.

Wir beraten und vertreten in solchen Sanierungsverhandlungen sowohl zu sanierende Unternehmen, als auch Gläubiger, die sich an der Sanierung beteiligen wollen.

Als Vertreter des Krisenunternehmens können wir dabei ein Moratorium  verhandeln, den Gläubigern die Tragfähigkeit der Sanierungsbemühungen erläutern und vermitteln, mit Finanzbehörden und Kommunen Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen verhandeln und mit Insolvenzverwaltern und Sachwaltern auf Augenhöhe reden.

Als Vertreter von Gläubigern vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen eines Moratoriums, prüfen die Tragfähigkeit von Sanierungskonzepten und die Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

M&A Prozesse

Soll eine Krise durch Unternehmens-oder Anteilsverkauf bewältigt werden, ist die Durchführung eines strukturierten M&A-Prozesses häufig die beste Lösung, um für Unternehmen und Gläubiger eine akzeptable Zukunftsperspektive zu gewinnen. Von der Identifikation und Ansprache möglicher Käufer, über die Erstellung eines Verkaufsexposés und einer Unternehmensbewertung bis zur Moderation der Due Diligence und Verhandlung der Übernahmeverträge beraten wir in allen Stadien des Prozesses. Falls erforderlich können wir spezialisierte Rechtsanwälte und andere Fachberater hinzuziehen.