wegen Insolvenz geschlossenWeil es im täglichen Dschungel der Gesetzesänderungen und Urteile auch in der Öffentlichkeit völlig untergegangen ist, hier nochmal ein Hinweis auf einen Beschluss aus Juli 2016:

“Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.”

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 08.07.2016 zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll  im  Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat online, BR-Drucks. 343/16 (Sc)