Ankage NUnternehmer mit mehreren Beschäftigten in verschiedenen Einkommenskategorien werden aktuell häufig mit Fragen Ihrer Mitarbeiter zur Lohnsteuerberechnung in 2010 konfrontiert: Während durch die Anhebung des Grundfreibetrages und andere Vergünstigungen im Steuertarif die meisten Arbeitenehmer weniger Lohnsteuer abgezogen bekommen, kommt es bei einigen, vorwiegend den Beziehern niedriger Arbeitseinkommen zu einem höheren Abzug.

Das hängt fast immer mit den Veränderungen bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zusammen. In der Regel führen diese zwar zu einer höheren Vorsorgepauschale und weniger Lohnsteuer für Arbeitnehmer, weil es den verbesserten Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt. Aber: Die sog. Günstigerprüfung, d.h. der Vergleich mit der alten,bis 2004 gültigen Rechtslage des § 10c EstG findet im Rahmen der Lohnsteuerberechnung seit 2010 nicht mehr statt. Von dieser alten Rechtslage haben aber gerade die Bezieher niedriger Einkommen profitiert. Wer diesen Nachteil wieder ausgleichen will, muss eine Einkommensteuererklärung machen. Im Rahmen der Veranlagung kommt weiterhin die Günstigerprüfung zur Anwendung.