"BEFELDT Steuerberater" "Steuerberater Lippstadt" "Steuerberatung Lippstadt"Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben, in dem beurteilt werden sollte, inwieweit das gegenwärtige System, bestimmte Leistungen nur mit einer ermäßigten Umsatzsteuer von 7% zu besteuern, gerechtfertig ist und in welchen Bereichen es ggf. refomiert werden soll.

Das Gutachten liegt jetzt vor. Die Gutachter haben jede einzelne ermäßigt besteuerte Leistung auf den Prüfstand gestellt und deren Begründung und tatäschliche Wirksamkeit unter Förderungsgesichtspunkten untersucht. Das Ergebnis in Kurzform ist klar und lesenswert:

“Als Fazit dieses Gutachtens ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber der Versuchung widerstehen sollte, den unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum im Sinne einer möglichst weitgehenden Einräumung ermäßigter Steuersätze zu nutzen. Vielmehr empfiehlt es sich, die umsatzsteuerlichen Steuersatzermäßigungstatbestände weitestgehend abzuschaffen. Die damit bewirkte Vereinfachung des Steuerrechts senkt die Befolgungskosten für Steuerpflichtigte und Verwaltung, vermeidet nicht zu rechtfertigende Privilegierungen bestimmter leistungsanbietender Unternehmergruppen und trägt zu einer widerspruchsfreieren und gerechteren Belastung der Verbraucher anhand ihrer Konsumaufwendungen bei. Etwaigen nicht gewünschten Erhöhungen des Umsatzsteueraufkommens aus einem weitgehenden Verzicht auf Steuersatzermäßigungen kann durch eine entsprechende Senkung des Regelsteuersatzes leicht begegnet werden.

Kurzum: Für die allermeisten Umsatzsteuerermäßigungen gibt es keine tragfähige Begründung. In Zukunft sollten daher prinzipiell alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen dem Regelsatz unterliegen. Ein ermäßigter Steuersatz erscheint nur für Lebensmittel gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat die für diese Reform erforderlichen Spielräume – er sollte sie nutzen .”( Hervorhebung im Original) .

Dem ist wohl nicht viel hinzuzufügen. Ganz nebenbei haben die Gutachter hier auch noch ein paar Leitlinien eingezogen, die grundsätzlich für jede echte Steuerreform als Orientierung dienen sollten.