ESUG - neue SanierungschancenDie EU-Kommission hat bereits in 2014 eine Empfehlung “für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenz” abgegeben (Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 ) Diese Empfehlung enthält auch Ansätze für die Gestaltung und rechtliche Regelung eines  vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Gemeint ist damit ausdrücklich kein außergerichtliches Verfahren, sondern ein gerichtlich kontrolliertes Sanierungsverfahren, das aber noch kein Insolvenzverfahren ist, sondern vielmehr auf einem gerichtlich überwachten Sanierungsplan fußt. Solche Regelungen gibt es bislang im deutschen Recht nicht. Der deutsche Gesetzgeber hat seit 1999 in mehreren Anläufen und Stufen vielmehr versucht, das Insolvenzrecht  “sanierungsfreundlicher” zu gestalten, um damit das Management von Krisenunternehmen dazu zu bewegen, frühzeitiger den Weg ins Insolvenzverfahren bei Sanierungsfähigkeit zu wagen.

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. VID hat jetzt in einer  Stellungnahme seine Sicht dargelegt und Grundsätze für ein solches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren vorgeschlagen.

Die Stellungnahme des VID zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren steht auf dessen Website zum Download bereit.