Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Das teilten beide in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 18.07.2011 mit

Nach dem sog. ELENA-Verfahrensgesetz (Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) müssen die Arbeitgeber seit dem 1.1.2010  für jeden ihrer Arbeitnehmer einmal pro Monat einen Datensatz an eine zentrale Speicherstelle übersenden. Darin ist eine Vielzahl persönlicher Angaben über die jeweilige Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis , z.B. für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder für andere Sozialleistungen, elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Wegen erehblicher Anlaufschwierigkeiten beim Testbetrieb war zuletzt eine Verschiebung der verbindlichen Einführung auf 2014 diskutiert worden. Jetzt haben sich  BMWi und BMAS  darauf verständigt, ELENA „schnellstmöglich einzustellen“.

In der Pressemitteilung wird zu den Gründen ausgeführt:  “Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.”

Tatsächlich waren  bereits seit Beginn der ELENA Diskussion von vielen Seiten vor allem zwei Kritikpunkte herausgestellt worden:  Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung  darstelle, was bis zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit  ging, und andererseits wurden die erheblichen Bürokratiekosten für Arbeitgeber und externe Lohnabrechnungsstellen, z.B. Steuerberater, angeführt.  Das Ende von ELENA dürfte somit breite Zustimmung finden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BMAS v. 18.7.2011