Das gerichtliche Insolvenzverfahren nach der InsO und die insolvenzrechtliche Praxis stellen einige Werkzeuge bereit, die durchaus wirksamer sein können als das außergerichtliche Sanierungsinstrumentarium, vor allem bei fortgeschrittenem Krisenstadium, also bereits drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit.

In einer kleinen Reihe wollen wir diese Werkzeuge hier darstellen und erläutern. Dabei werden wir uns im einzelnen mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Insolvenzgeld
  • Steuerzahlungen in Eigenverwaltung und Fotolia_5903257_XSSchutzschirmverfahren
  • Leasing- und Finanzierungskosten
  • Beendigung von Dauerschuldverhältnissen / Mietverträgen
  • Sozialplan-Regelungen nach der InsO
  • Kündigungserleichterungen bei Arbeitsverhältnissen und Sozialauswahl
  • Überstimmung von Gläubigern im Insolvenzplan
  • Anfechtungsmöglichkeiten
  • Steuerliche Regelungen zum Sanierungsgewinn

Ziel dieser Reihe ist es, durch eine bessere Kenntnis der Möglichkeiten des Insolvenzrechtes vor allen den KMU-Managern  die Angst vor der Nutzung des Insolvenzrechtes zu Sanierungszwecken zu nehmen.

Auch  die EU-Kommission strebt gegenwärtig eine weitere Öffnung des Rechtes der Mitgliedstaaten für ein vorinsolvenzrechtliche Sanierungsverfahren an. Viele der vorstehenden Themen und Aspekte werden auch dafür in neuen Varianten eine Rolle spielen.

Für Fragen und vor allem Themenvorschläge zu weiterführenden Aspekten sind wir offen und vor allem dankbar.