Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Unterstützungsmaßnahmen für Hochwasseropfer erlassen. Darin werden Hilfen von Unternehmern für Ihre Geschäftspartner aber auch Beiträge von Arbeitnehmern, die einen Teil Ihres Arbeitslohn spenden, oder anderen Beteiligten wie Aufsichtsräten, die auf Ihre Vergütung verzichten, sowie andere Unterstützungen und Spenden geregelt.

Das vollständige BMF-Schreiben geibt es hier.